Weltladentag Kampagne 2019


Menschen- und Arbeitsrechte weltweit verbindlich schützen!

Seit langem fordern wir von der deutschen Bundesregierung, dass sie sich für einen verbindlichen Schutz für Arbeits- und Menschenrechte weltweit einsetzt. Bisher setzt die Bundesregierung auf freiwillige Maßnahmen für Unternehmen. Erfahrungen zeigen, dass dies zum Schutz der Menschenrechte nicht ausreicht. Noch immer werden bei der Herstellung unserer Alltagsprodukte Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört, ohne dass Unternehmen dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Deshalb werden wir uns auch weiterhin für verbindliche Regeln einsetzen. Aktuelle Entwicklungen stärken uns den Rücken. 

Forum Fairer Handel


weiter lesen wir im Forum Fairer Handel:

Trend zu mehr verbindlicher Verantwortung von Unternehmen

Immer mehr setzt sich die Erkenntnis durch, dass unverbindliche Regeln für Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte nicht ausreichen. So hat Frankreich 2017 ein Unternehmenshaftungsgesetz erlassen. In Großbritannien sind Konzerne seit 2015 verpflichtet, Zwangs- und Kinderarbeit in ihrer gesamten Produktionskette auszuschließen. In anderen Länder wie der Schweiz, den Niederlanden oder Australien sind entsprechende Gesetze in Planung. Auch in den Vereinten Nationen (UN) wird über ein verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten diskutiert. Das EU-Parlament fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, verbindliche Regeln für Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte zu verabschieden. Und auch erste Unternehmen sprechen sich mittlerweile für ein entsprechendes Gesetz aus. Deutschland hinkt also hinterher, dabei trägt es als Heimatland zahlreicher international tätiger Unternehmen eine besondere Verantwortung.

Unsere Forderungen

Eine verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für deutsche Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette muss per Gesetz festgeschrieben werden

Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, Menschen vor Verletzung ihrer Menschenrechte, auch durch Unternehmen, zu schützen. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die 2011 einstimmig im UN-Menschenrechtsrat angenommen wurden, fordern daher von den Staaten, dass sie wirksame Maßnahmen treffen, um Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen zu verhindern und zu ahnden. Im Dezember 2016 verabschiedete die Bundesregierung einen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte". Dieser ist ein erster Schritt zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien, geht aber nicht weit genug. Um Menschenrechte konsequent zu schützen, sollte die Bundesregierung dem Beispiel Frankreichs folgen und ein Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für Unternehmen erarbeiten.

Wir brauchen ein international verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten ("UN-Treaty")

Für den Schutz von Menschenrechten bei weltweiten Unternehmenstätigkeiten gibt es bislang nur freiwillige Leitprinzipien. Um dies zu ändern, wird derzeit in den Vereinten Nationen über ein verbindliches Abkommen verhandelt. Mit dem sogenannten "UN-Treaty-Prozess" soll ein internationales Menschenrechtsabkommen erarbeitet werden, das für die Vertragsparteien verbindlich ist, klare Regeln für Unternehmen schafft und damit den Betroffenen Klagemöglichkeiten eröffnet. Die deutsche Bundesregierung muss sich bei den Verhandlungen aktiv für ein verbindliches Abkommen einsetzen.

Zitate Forum Fairer Handel sh. http://www.forum-fairer-handel.de/politik/menschmachthandelfair/kampagne-2019/

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